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Beerdigung: Rechte, gesetzliche Regelungen und finanzielle Aspekte

Den Abschied von einem geliebten Menschen zu organisieren ist nicht nur emotional herausfordernd, sondern wirft auch viele rechtliche Fragen auf. In diesem Artikel geben wir einen Überblick über die Landesgesetze, Kosten, Rechte und Pflichten rund um das Thema Beerdigung.

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Das Wichtigste in Kürze

Grundsätzlich herrscht in Österreich eine Rechtsvorschrift, die zur Bestattung verpflichtet. Diese Bestattungspflicht besagt, dass jeder verstorbene Mensch beigesetzt werden muss. Wie genau das Begräbnis durchgeführt werden muss, besagt eine gesetzliche Regelung. Jedoch gibt es auch einige Punkte des Bestattungswesens die frei wählbar, oder auf Bundesländer-Ebene unterschiedlich geregelt sind.

Ablauf vom Todesfall bis zum Begräbnis

Nach dem Todesfall muss eine Totenbeschau der Leiche durch einen Arzt vorgenommen werden. Dieser stellt ein Formular „Anzeige des Todes“ mit einer Todesbescheinigung aus, sowie einen Leichenbegleitschein. Nachdem der Arzt die Totenbeschau abgeschlossen hat, kann das Bestattungsinstitut verständigt werden um die Leiche abzuholen. Mithilfe des Formulars „Anzeige des Todes“ können Hinterbliebene den Todesfall beim Standesamt anzeigen. Das Bestattungsunternehmen benötigt sowohl die Anzeige des Todes als auch den Leichenbegleitschein. Der Bestatter wird daraufhin mit der Durchführung der Bestattung beauftragt.

Allgemeine Regelung des Leichen- und Bestattungswesens in Österreich

In Österreich gibt es klare gesetzliche Vorgaben für das Leichen- und Bestattungswesen. Es schafft einen rechtlichen Rahmen, der sicherstellen soll, dass der Abschied eines geliebten Menschen in Würde und im Einklang mit den individuellen Wünschen der gestorbenen Personen verläuft. Das Gesetz beinhaltet wichtige Rechtsgrundlagen für Bestattungsarten, Begräbnis-Ablauf, Kosten und Fristen. Das Leichenbestattungsgesetz kümmert sich um die Rechte der Verstorbenen, sowie auch um die Verpflichtung der Hinterbliebenen.

In ganz Österreich gilt, dass eine Beisetzung entweder in der Erde oder durch Feuer erfolgen muss. In den meisten Regionen des Landes, mit Ausnahme von Salzburg und Tirol, wird auch das Begräbnis in einer Gruft als Form der Erdbestattung betrachtet. Dieser „Friedhofszwang“ bezieht sich auf das Begräbnis auf dem Friedhof. Dennoch gibt es, je nach Bundesland, bestimmte Regelungen, unter denen ein Begräbnis außerhalb des Friedhofs gestattet sein kann. Ähnliche Bestimmungen gelten für Feuerbestattungen, bei denen die Grabstelle normalerweise nur auf Friedhöfen, in Naturbestattungsanlagen, Urnenhainen oder -hallen beigesetzt und aufbewahrt werden darf. Dabei variieren die Landesgesetze je nach Bundesland.

Welche Bestattungsarten gibt es und wer muss ein Begräbnis organisieren?

Jede Bestattungsart hat unterschiedliche Vorgaben und Bestattungskosten. Die Auswahl sollte nicht nur den gesetzlichen Rahmenbedingungen, sondern auch den persönlichen Präferenzen und dem Willen des Verstorbenen entsprechen. Die Organisation liegt oft in den Händen der engsten Angehörigen oder einer bevollmächtigten Person. Vor allem zu beachten sind die Pflicht zur Bestattung und die damit verbundenen Vorschriften. Bestattungsunternehmen können in dieser schwierigen Zeit die organisatorische Last erleichtern.

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Erdbestattung Bei der Erdbestattung wird der Verstorbene in einem Sarg in einem Grab auf einem Friedhof beigesetzt. Es ist die traditionellste Bestattungsart in Österreich und entspricht den meisten religiösen Bräuchen.

Feuerbestattung (Kremation) Bei der Feuerbestattung wird der Leichnam eingeäschert. Die Asche kann dann in einer Urne auf einem Friedhof oder in einer Gruft beigesetzt werden.

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Seebestattung Eine Seebestattung erfolgt oft nach einer Feuerbestattung. Dabei wird die Asche des Verstorbenen in einer speziellen, biologisch abbaubaren Urne im Meer beigesetzt. Diese Form der Bestattung ist jedoch nicht auf allen Gewässern erlaubt.

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Friedwald / Ruheforst Bestattungswald und Ruheforst sind schöne Bestattungsmöglichkeiten, bei denen die Asche in einem Waldgebiet beigesetzt wird. Die Gräber sind durch Bäume markiert, und die Natur bleibt weitgehend unberührt. Als weitere Naturbestattungsmöglichkeit möchten wir auch die Rasenbestattung erwähnen. Sie wird auch als Alm-, Berg- oder Wiesenbestattung bezeichnet. Bei dieser Form der Bestattung wird nach der Kremation die Asche des Verstorbenen an einem festgelegten Ort auf einer Wiese verstreut. In Österreich gibt es nur zwei mögliche Orte und ein Begräbnisinstitut dafür.

Hier noch ein spannender Beitrag zum Waldfriedhof im Mühlenviertel .

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Diamantbestattung Bei dieser Bestattungsart wird die Asche des Verstorbenen zu einem Diamanten gepresst. Hinterbliebene können diesen dann als Schmuckstück oder Erinnerungsstück behalten.

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Welche Unterschiede gibt es im Leichenbestattungsgesetz der Bundesländer?

Um sicherzustellen, dass alles nach den gesetzlichen Vorgaben geschieht, ist es wichtig, die spezifischen Regelungen und Unterschiede zu kennen. Was den Bestattungsort angeht, gelten in den Gemeinden unterschiedliche Bestimmungen. Informationen auf Bundes- sowie Landesebene findest Du unter oesterreich.gv. Die Landesgesetze unterscheiden sich vorwiegend in den folgenden Punkten:

Wien: In Wien muss die Errichtung einer Privatbegräbnisstätte dem Magistrat gemeldet werden. Diese darf ausschließlich gemauerte Grabstellen, also Grüfte, umfassen. Zudem sind schriftliche Zustimmungen der Liegenschaftseigentümer und des Dahingeschiedenen erforderlich. Urnen können unter gewissen Auflagen auch außerhalb der Bestattungsanlage aufbewahrt werden.

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Niederösterreich: In Niederösterreich bedarf der Bau einer Privatbegräbnisstätte oder Gruft, der Bewilligung durch die Landesregierung. Vor der Beisetzung muss die Gemeinde informiert, und deren Genehmigung eingeholt werden. Dies gilt auch für die Aufbewahrung einer Urne. Wasserbeisetzungen müssen bei derjenigen Gemeinde angefragt werden, in der sich das betreffende Gewässer befindet.

Oberösterreich: Leichen dürfen in Oberösterreich ausschließlich auf Friedhöfen oder in bewilligten Begräbnisstätten bestattet werden. Die Beisetzung einer Urne außerhalb spezifischer Orte bedarf der Bewilligung durch die Gemeinde. Diese prüft, ob die Pietät gewahrt bleibt und die Umstände der Bestattung den öffentlichen Anstand respektieren.

Steiermark: Außerhalb von Friedhöfen dürfen Leichen nur in Begräbnisstätten bestattet werden, welche von der Bezirksverwaltungsbehörde bewilligt wurden. Die Gemeinde bewilligt die Urnenbeisetzung auch außerhalb von Friedhöfen und Begräbnisstätten unter Wahrung von Pietät, Würde und sanitären Aspekten.

Burgenland: Verstorbene dürfen außerhalb von Friedhöfen nur auf entsprechenden Begräbnisstätten bestattet werden. Die Errichtung einer solchen bedarf der Genehmigung der Gemeinde. Urnen dürfen außerhalb eines Friedhofs nur unter bestimmten Voraussetzungen (biologische Abbaubarkeit) aufbewahrt werden. Dies erfordert die Bewilligung der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters.

Salzburg: Außerhalb eines Friedhofs darf eine Leiche, beziehungsweise Urne, nur in genehmigten Begräbnisstätten zur Ruhe gesetzt werden und erfordert die Bewilligung des Bürgermeisters der betreffenden Gemeinde.

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Kärnten: In Kärnten dürfen Bestattungen nur in offiziellen Bestattungsanlagen erfolgen. Die Errichtung von Sonderbestattungsanlagen bedarf der Bewilligung des Bürgermeisters. Jede Beisetzung in diesen Anlagen erfordert ebenfalls die Zustimmung des Bürgermeisters.

Tirol: Leichen- oder Urnenbestattungen außerhalb von Friedhöfen sind normalerweise nicht gestattet. In Ausnahmefällen kann die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck eine Genehmigung erteilen, beispielsweise bei besonderen Begründungen.

Vorarlberg: Die Bestattung einer Leiche außerhalb eines Friedhofs darf nur in genehmigten Begräbnisstätten erfolgen. Die Beisetzung oder Aufbewahrung einer Urne außerhalb eines Friedhofs ist nur unter bestimmten Bedingungen und mit Genehmigung des Bürgermeisters gestattet.

Ein Grab in Österreich auflösen - wie geht das?

Da man Grabstellen in Österreich zumeist nicht kaufen, sondern nur mit gewissen Kosten mieten kann, muss dieses Nutzungsrecht für die Ruhezeit regelmäßig verlängert werden. Wenn man die Ruhezeit nach Ablauf der Fristen nicht verlängern möchte, wird die Grabstelle eingeebnet und neu vergeben.

 

Die organisatorischen Aufgaben nach dem Tod eines geliebten Menschen stellen für die Hinterbliebenen eine emotional große Herausforderung dar. Eine ausgebildete Rednerin oder ein Redner können einen Teil der Ablaufplanung anstelle der Angehörigen übernehmen und leisten zu einem würdevollen Abschied einen großen Beitrag.

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Die organisatorischen Aufgaben nach dem Tod eines geliebten Menschen stellen für die Hinterbliebenen eine emotional große Herausforderung dar. Eine ausgebildete Rednerin oder ein Redner können einen Teil der Ablaufplanung anstelle der Angehörigen übernehmen und leisten zu einem würdevollen Abschied einen großen Beitrag.

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Theresa Berger

Theresa ist zertifizierte Freie Rednerin für Hochzeiten, Kinderwillkommensfeste und Trauerfeiern. Von Wien ausgehend begleitet sie Zeremonien in ganz Österreich und darüber hinaus. Dabei ist sie von einer Sache immer begeistert: die individuellen Geschichten, die jeden Menschen zu etwas ganz Besonderem machen.
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